Im Detail
Das Institut des Nationalen Gedenkens wurde am 18. Dezember 1998 gegründet; in ihm ist die seit 1945 bestehende »Hauptkommission für die Erforschung deutscher (ab 1949: nationalsozialistischer) Verbrechen gegen die polnische Nation« aufgegangen. Entsprechend dem Gründungsgesetz wurden zehn Außenstellen des Instituts in allen Städten, in denen Appellationsgerichte bestehen, eingerichtet. Bei Bedarf werden Abordnungen in weitere Städte entsandt.
Zu den Aufgaben des Instituts gehört insbesondere das Sammeln und Verwalten von Urkunden und Schriftstücken der staatlichen Sicherheitsdienste vom 22. Juli 1944 bis 31. Dezember 1989, die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Bildungstätigkeit. Das unabhängige Institut übernimmt Dokumente aus Archiven, u. a. des Innenministeriums, des Geheimdienstes, des Verteidigungsministeriums sowie des Justizministeriums und verfügt über ein umfangreiches Fotoarchiv.
Das Institut des Nationalen Gedenkens (IPN) wurde am 18. Dezember 1998 gegründet; in ihm ist die seit 1945 bestehende »Hauptkommission für die Erforschung deutscher Verbrechen gegen die polnische Nation« aufgegangen.
Das Institut erfüllt seine Aufgaben in drei Bereichen: der Ahndung von Verbrechen gegen die Polnische Nation, dem Archivieren von Dokumenten und der politischen Bildung.
18. Dezember 1998
Gründng des Instituts des Nationalen Gedenkens - die Hauptkommission zur Verfolgung von Verbrechen gegen die Polnische Nation.
Warschau, 2005, Archiv des IPN, Paweł Kula/PAP.
Warschau, 2005, Archiv des IPN, Paweł Kula/PAP.
Warschau, 2005, Archiv des IPN, Paweł Kula/PAP.